Indizierte Computerspiele
Dieser Artikel befasst sich mit der Zensur von Computerspielen, insbesondere mit der Indizierung von Computerspielen nach § 15 JuSchG, sowie mit der bundesweiten Beschlagnahme von Computerspielen durch richterliche Urteile.
Sofern nicht anders angeben, bezieht sich der Artikel auf die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland. Der Informationsschwerpunkt liegt bei C64-Spielen.
Die Nennung und Auflistung von Spielen dient ausschließlich der Information.
Rechtliches
Indizierung
Eine Indizierung erfolgt durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), ehemals Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS). Die gesetzliche Grundlage dazu war bis 2003 das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften. Seither ist es das Jugendschutzgesetz (JuSchG).
Als Kriterien gelten hierbei:
- Nach § 18 Abs. 1 JuSchG bedeutet jugendgefährdend, dass "die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" in Gefahr ist. Beispielhaft werden Medien genannt, die "unsittlich sind, verrohend wirken, oder zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizen".
- Nach § 15 Abs. 2 JuSchG unterliegen bestimmte Medieninhalte wegen ihrer offensichtlichen Jugendgefährdung schon kraft Gesetzes einer beschränkten Verbreitung, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Schriften bedürfe. Dazu zählen zum Beispiel
- die nach dem StGB verbotenen Inhalte wie Volksverhetzung, Anleitung zu Straftaten, Gewaltverherrlichung und -Verharmlosung, Aufstachelung zum Rassenhass, Pornographie,
- Medien, die den Krieg verherrlichen oder
- Kinder oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen.
Indizierte Medien dürfen nur an Erwachsene verkauft werden und nicht beworben werden, wenn diese Werbung auch Jugendlichen zugänglich ist. Es ist nicht gestattet, ein solches Computerspiel im Ladenregal zu präsentieren. Neben kommerzieller Werbung in Form von Zeitungsanzeigen und sonstiger Reklame, zählen auch Testartikel und Komplettlösungen in Fachzeitschriften als Bewerben des Spiels. Dabei kam es in der Vergangenheit zum Einzug kompletter Auflagen, was mindestens einmal beinahe eine Verlagsinsolvenz nach sich gezogen hätte. Es stellt für Zeitschriften also ein Risiko dar, Artikel über Index-Kandidaten abzudrucken.
In den Liebhaberkreisen solcher Spiele sprechen sich die Adressen von Geschäften, in denen man als Volljähriger auf Anfrage indizierte Spiele erhalten kann, erfahrungsgemäß schnell herum. Auch das Internet, heutzutage die am meisten genutzte Quelle für Raubkopien, tut sein übriges zur Verbreitung indizierter Spiele. Das Bestellen solcher Titel via Internet ist ein weiterer, gängiger und legaler Weg.
Eine Indizierung ist nicht dauerhaft, sondern wird für einen Zeitraum von 25 Jahren ausgesprochen (§ 18 Absatz 7 JuSchG).[1]
Nach Ablauf dieser Zeitspanne kann das Medium aber sofort wieder auf den Index gesetzt werden.
Außerdem kann der Rechteinhaber eines indizierten Spiels bereits nach 10 Jahren einen Antrag auf erneute Prüfung stellen.
Bedingt durch die lange Bearbeitungszeit der BPjS vergingen früher oft Monate oder Jahre bis eine neue Veröffentlichung auf dem Index erschien.
Die Maßstäbe für eine Indizierung haben sich dabei mittlerweile geändert und sind mit der Zeit gegangen. Die Urteilsbegründungen und die Anträge auf Indizierung von C64-Spielen, die Mitte der 1980er Jahre zumindest teilweise noch auf Verständnis stießen, wirken aus heutiger Sicht geradezu befremdlich.
Indizierungen erfolgen heutzutage viel seltener als zur C64-Hochära. Mit ein Grund dafür ist, dass Anbieter häufig vorausplanend geschnittene oder "blutlose" Versionen für den deutschen Markt produzieren. Auch ist es üblich, für verschiedenen Länder angepasste Varianten zu entwickeln, die den spezifischen Gesetzgebungen entsprechen. In Deutschland ist traditionell Gewaltdarstellung das größte Problem.
Seit 2003 werden weit weniger Indizierungen vorgenommen, da es seither die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) gibt, ein verbindliches, abgestuftes Altersfreigabesystem. Viele Spiele, die vorher indiziert worden wären, umgingen dies mit einer Ab-18-Einstufung. Eine reguläre Indizierung ist aber nach wie vor möglich, wenn ein Titel schwer jugendgefährdend ist und die USK eine Einstufung verweigert.
Beschlagnahmung
Die Einschätzungen von USK und Bundesprüfstelle bezüglich eines Mediums sind für Gerichte unverbindlich. In der Praxis geht dem Verbot eines Spiels zwar oft eine Indizierung voraus, dies ist aber kein Kriterium. Beschlagnahmen und Einziehungen von Medien gehören nicht zu dem Tätigkeitsbereich der Bundesprüfstelle. Falls es zur Anordnung einer bundesweiten Beschlagnahme durch ein Gericht kommt, ist auch die Abgabe an Erwachsene verboten. Insbesondere bei C64-Software betrafen diese Verbote häufig Spiele mit rechtsradikalem Hintergrund. Unabhängig von Inhalt und Handlung, enthalten diese Programme auch Hakenkreuze und Siegrunen. Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen in Computerspielen ist grundsätzlich nicht gestattet, weder in verherrlichender noch in neutraler Form. Dies gilt nicht für Filme, dort ist die Verwendung aus Gründen der Historik und Authentizität erlaubt. Filme gelten im Gegensatz zu Computerspielen als Kunst und haben in dieser Hinsicht mehr Spielraum. Allerdings gilt hier: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Ein derartiges Verbot eines Computerspiels erlischt im Gegensatz zur Indizierung, nicht nach 25 Jahren!
Es gibt sechs C64-Spiele die von derartigen Gerichtsurteilen betroffen sind. Diese Spiele haben rechtsradikale und menschenverachtende Inhalte. Daher werden keine Artikel, Screenshots, Downloadlinks und Bewertungen zu beschlagnahmten C64-Spielen im C64-Wiki veröffentlicht, die entsprechenden Lemmas sind gesperrt.
Zusammenfassung
Um den Verkauf oder Besitz eines Computerspiels rechtlich einzuschränken, gibt es in Deutschland mehrere mögliche Maßnahmen:
- Hat ein Spiel eine Alterseinstufung durch die USK erhalten, ist der Verkäufer verpflichtet diese beim Verkauf einzuhalten. Bis 2003 handelte es sich dabei nur um Empfehlungen. Hat ein Spiel (noch) keine Einstufung durch die USK erhalten, gilt es beim Verkauf automatisch als "Ab 18". Davon betroffen ist ausschießlich der Handel, nicht der Besitz. Ob ein Minderjähriger ein Spiel besitzen darf, ist eine Entscheidung der Erziehungsberechtigten.
- In den Zeiten, als noch überall C64-Spiele verkauft wurden, gab es noch gar keine Alterseinstufung für Computerspiele.
- Ist bei einem Spiel die Indizierung durch die BPjS/BPjM beschlossen worden, darf es nicht mehr beworben werden und nicht mehr öffentlich im Regal eines Ladens stehen. Der Verkäufer darf das Spiel nur auf direkte Nachfrage eines volljährigen Kunden aus dem Lager holen und dann verkaufen.
- Im Lauf der Jahre wurden über 100 C64-Spiele auf den Index gesetzt. Bei den meisten ist die Indizierung mittlerweile abgelaufen und wurde nicht verlängert. Einige der indizierten Spiele wurden nicht kommerziel vertrieben, in diesen Fällen war die Indizierung in der Praxis ohne Bedeutung.
- Ist bei einem Spiel die Beschlagnahme durch ein richterliches Urteil angeordnet, unterliegt es einem generellen Verbreitungsverbot, der Handel ist also grundsätzlich verboten. Der private Besitz eines derartigen Spiels ist aber legal. Man spricht dennoch von einer Beschlagnahme, da Exemplare, die nachweislich für den Verkauf bestimmt sind, bei Hausdurchsuchungen von Verlagen, Kaufhäusern etc., auch eingezogen werden können. Der häufigste Grund für derartige Urteile ist die Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen.
- Insgesamt sechs C64-Spiele sind durch derartige Gerichtsurteile gebannt worden. Darunter befand sich aber kein kommerzielles Spiel, die Urteile hatten und haben praktisch keine Auswirkung. Diese Urteile sind dauerhaft gültig, sofern sie nicht durch neuere Urteile aufgehoben werden.
- Software kann unter bestimmten Bedingungen auch einem Besitzverbot laut Strafgesetzbuch unterliegen. Dann wäre auch der private Besitz automatisch strafbar, ohne dass es dazu extra noch einen Gerichtsbeschluss braucht.
- Ein derartiger Fall ist bei einem C64-Programm nicht bekannt.
Beispiele für Indizierungen
Bekannte Fälle von Indizierung bei C64-Spielen
Viele C64-Spiele, die in den 1980er und den frühen 1990er Jahren von der Indizierung betroffen waren, erlangten einen hohen Bekanntheits- und Verbreitungsgrad. Teilweise galt es unter Spieletauschern als angesagt, indizierte Spiele zu besitzen. Dieser kontraproduktive Effekt erscheint im Nachhinein betrachtet als vorhersehbar, denn was verboten ist, ist auch interessant.
River Raid war das erste C64 Computerspiel das 1984 von der BPjS (die heutige BPjM) indiziert wurde. In der Begründung heißt es unter anderem:
"Jugendliche sollen sich in die Rolle eines kompromisslosen Kämpfers und Vernichters hineindenken (...). Hier findet im Kindesalter eine paramilitärische Ausbildung statt (...). Bei älteren Jugendlichen führt das Bespielen (...) zu physischer Verkrampfung, Ärger, Aggressivität, Fahrigkeit im Denken (...) und Kopfschmerzen."
So die Ausführungen im BPjS-Aktuell 02/84, die heutzutage allenfalls kurios erscheinen.
River Raid wurde 1982 von Activision veröffentlicht und erschien zunächst für die Spielkonsole Atari 2600, einige Zeit später auch für den C64 und andere Systeme. 2002 beantrage Activision, das Spiel vom Index zu streichen, da man es für eine Zusammenstellung von Videospielklassikern verwenden wollte. Dem wurde stattgegeben, die USK stufte es anschließend als "freigegeben ohne Altersbeschränkung“ ein.
Ebenfalls bekannt, auch hier nicht zuletzt auf Grund der Indizierung, war Sex Games, eine Verballhornung des Joystickrüttelspiels Decathlon. Es wurde 1987 von der BPjS indiziert. Das Spiel wurde 2012 nach 25 Jahren von der Indizierungsliste der BPjM gestrichen.
Aus heutiger Sicht eher harmlos wirkt auch der C64-Klassiker Blue Max. In der BRD stand das Spiel von August 1985 bis Juli 2010 auf der Liste der jugendgefährdenden Medien. Die Streichung erfolgte automatisch, da seit der Indizierung 25 Jahre vergangen waren. Die Begründung dieser Indizierung ist im Computerspiele Museum Berlin ausgestellt.
Commando erschien 1985 für den C64, als Portierung des Spielhallenautomaten. Der Anbieter, Elite Systems bewies Voraussicht, um einer Indizierung vorzubeugen, änderte man die Gegner-Sprites in Roboter um und taufte das Spiel Space Invasion. Der Plan ging nicht auf, beide Spiele wurden indiziert.
Code Word Blizzard: Commando Libya Part I, besser bekannt als Commando Libya, war von 1987 bis 2012 indiziert. Da es sich hierbei um eines der prominentesten Beispiele für indizierte C64 Spiele handelte, wurde es kurz vor Ende der 25-jährigen Frist erneut geprüft. Es wurde von der BPjM als nicht jugendgefährdend eingestuft. Die Gewaltdarstellung war in diesem Spiel bewusst extrem und überspitzt dargestellt, was auch mit eingeblendeten, sarkastischen Texten kommentiert wird. Als Bonus-Level und Highscore-Eintragung gab es Exekutionen.
Als nach heutigen Maßstäben ebenfalls übertrieben mutet die Indizierung von Falcon Patrol und Falcon Patrol II an. Was 1987 noch als kriegsverherrlichend und verrohend galt, konnte im Dezember 2011 kommentarlos vom Index gestrichen werden.
Auszüge aus den Entscheiden der BPjS (gekürzt)
- Raid over Moscow: "Die Anwendung von kriegerischer Gewalt und mithin das Töten erfährt im Spiel 'Raid over Moscow' eine qualifizierte positive Bewertung. Die kriegsverherrlichende bzw. verharmlosende Tendenz dieses Computerspiels wird nicht dadurch gemildert, dass der Spieler den Kampfauftrag verfolgt, um die westliche Hemisphäre zu retten."
- River Raid: "Das Spiel 'River Raid' ist geeignet, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren."
- Rambo: First Blood Part II: "Das Spiel lässt den Krieg als einzigartige Möglichkeit erscheinen, Anerkennung und Ruhm zu gewinnen."
- Theatre Europe: "Aggressive Verhaltensmuster werden eingeübt, Angriff wie Verteidigung erfahren im Spielgeschehen keine angemessene moralische Verarbeitung. ... Es geht um Zerstören und Vernichten, egal ob verteidigt oder angegriffen wird. Das Spiel bewirkt eine Perfektionierung im Einsatz von Gewalt, das Gewinnen des Krieges werde eingeübt."
- Battlezone: "Aggressive Verhaltensmuster werden spielerisch eingeübt."
- Blue Max: "Unmilitärische Konfliktlösungen als Alternative fehlen."
- Speed Racer: "Tötungsvorgänge werden verherrlicht und verharmlost. Der Vorgang ist immer derselbe: Das Fahrzeug steuern, präzise zielen, überfahren. Das Töten der Passanten wird als 'romantisches Abenteuer' dargestellt, männliche Tugenden können bewiesen und spielerisch eingeübt werden."
- Beach Head: "Das Spiel hat 'aggressionssteigernde Eigenschaften'. Bei Jugendlichen führe das zu physischer Verkrampfung, Ärger, Aggressivität, Fahrigkeit im Denken, Konzentrationsschwierigkeiten, Kopfschmerzen und anderem."
(Besonders kurios: Als Quelle berief sich die Bundesprüfstelle hier auf einen Artikel aus einer Boulevardzeitung zur Wirkung von Bildschirmspielen.)
- Barbarian - The Ultimate Warrior: "'Nackenschlag' oder 'Todeswirbel' geben den tödlichen Ernst des Spiels nicht wieder."
Erwähnenswert ist hier noch die Version von Battlezone für den Atari 2600. Im Antrag auf Indizierung hieß es: "Durch die Vision, dass der Spieler über mehrere Leben verfüge, vermittele das Spiel dem Spieler eine Scheinwelt, die mit der Realwelt nicht mehr in Einklang zu bringen ist. Das Spiel ist eine paramilitärische Ausbildung." Auch der Antrag auf eine Indizierung des bekannten Spiels Super Mario Land war recht kreativ formuliert: "Super Mario Land" verherrlicht den Genozid, die systematische und deliberate Zerstörung einer fremden Umwelt, die rücksichtslose Plünderung von Ressourcen und den ungehemmten Drogenkonsum. Kinder und Jugendliche sollten derart schädigenden Einflüssen auf keinen Fall ausgesetzt werden."
Liste ehemals indizierter Spiele
Name des Programmes | Urheber | Bundesanzeiger | Datum der Indizierung | Listenstreichung (BAnz. Nr.) |
1942 Trainer | Doctor Bit | 162/1988 | 31.08.1988 | 31.07.2013 (B12)¹ |
Army Moves | Imagine Software Ltd. | 223/1987 | 28.11.1987 | 31.10.2012 (B11)¹ |
Barbarian | Cracker Raw Deal | 21/1989 | 31.01.1989 | 28.09.2012 (B4)² |
Barbarian - Der mächtigste Krieger | Palace Software | 205/1987 | 31.10.1987 | 28.09.2012 (B4)¹ |
Barbarian - The Ultimate Warrior | Palace Software | 244/1987 | 31.12.1987 | 28.09.2012 (B4)² |
Battle Island | Novagen Software Ltd. | 82/1989 | 29.04.1989 | 31.03.2014 (B13)¹ |
Beach Head | Access-Micro-Händler | 162/1985 | 31.08.1985 | 30.07.2010 (113)¹ |
Beach Head II - The Return of the Dictator | Access Software | 8/1986 | 14.01.1986 | 29.10.2010 (165)¹ |
Blood'n Guts | American Action | 152/1987 | 19.08.1987 | 31.07.2012 (B4)¹ |
Blue Max | Ariolasoft | 162/1985 | 31.08.1985 | 30.07.2010 (113)¹ |
Bravestarr | U.S. Gold Ltd. | 244/1988 | 30.12.1988 | 29.11.2013 (B5)¹ |
C 64 Porno Nummer 1!! | Private Software Service | 244/1987 | 31.12.1987 | 30.11.2012 (B4)¹ |
Castle Wolfenstein | Muse Software/Silas S. Warner | 97/1987 | 26.05.1987 | 27.04.2012 (B6)¹ |
Cobra | Ocean Software | 223/1987 | 28.11.1987 | 31.10.2012 (B11)¹ |
Commando | Japan Castle Computers US Ltd. | 41/1987 | 28.02.1987 | 31.08.2005 (164)² |
Commando II | Elite Systems Ltd. | 40/1988 | 27.02.1988 | 31.03.2009 (49)² |
Commando Libya Part I (Blizzard Part I) | Robert Pfitzner | 97/1987 | 26.05.1987 | 27.04.2012 (B6)¹ |
Death Wish III | Gremlin Graphics Software Ltd. | 244/1987 | 31.12.1987 | 30.11.2012 (B4)¹ |
Desert Fox | U.S. Gold | 115/1986 | 28.06.1986 | 31.05.2011 (83)¹ |
Dia Show Expert | unbekannt | 40/1988 | 27.02.1988 | 31.01.2013 (84)¹ |
Eagles Nest (Into the Eagles Nest) | Pandora | 140/1988 | 30.07.1988 | 28.06.2013 (B16)¹ |
Eroticon | unbekannt | 73/1987 | 15.04.1987 | 30.03.2012 (52)¹ |
Express Raider | U.S. Gold Ltd. | 223/1987 | 28.11.1987 | 31.03.1988 (63) |
Express Raider (neu indiziert) | U.S. Gold Ltd. | 118/1988 | 30.06.1988 | 31.05.2013 (B8)¹ |
Falcon Patrol | Virgin Games | 21/1987 | 31.01.1987 | 30.12.2011 (197)¹ |
Falcon Patrol II | Virgin Games | 73/1987 | 15.04.1987 | 30.03.2012 (52)¹ |
Fernandez must die | Mirrorsoft | 21/1989 | 31.01.1989 | 30.12.2013 (B7)¹ |
Fight Driver | Holger Holstein | 82/1989 | 29.04.1989 | 31.03.2014 (B13)¹ |
Fire Power | Microillusions | 162/1988 | 31.08.1988 | 31.07.2013 (B12)¹ |
Flyerfox | Game Gems | 41/1987 | 28.02.1987 | 31.01.2012 (17)¹ |
Flying Shark | Britisch Telecommunications PLC | 100/1988 | 31.05.1988 | 30.04.2013 (B5)¹ |
Friday the 13th | unbekannt | 41/1987 | 28.02.1987 | 31.01.2012 (17)¹ |
Funny Girls | unbekannt | 224/1989 | 30.11.1989 | 31.10.2014 (B4)¹ |
G.I. Joe | Rushware | 97/1987 | 26.05.1987 | 27.04.2012 (B6)¹ |
Girls they want to have fun | Brillant Software | 73/1987 | 15.04.1987 | 30.03.2012 (52)¹ |
Green Beret | Imagine Software | 140/1988 | 30.07.1988 | 28.03.2002 (61) |
Gringo – the duel | Carlo und Lorenzo Barazetta | 40/1988 | 27.02.1988 | 31.01.2013 (B4)¹ |
Gryzor | Ocean Software | 162/1988 | 31.08.1988 | 31.07.2013 (B12)¹ |
Gun Smoke | Capcom USA | 100/1988 | 31.05.1988 | 31.08.2005 (164)² |
Highlander | Ocean Software | 244/1987 | 31.12.1987 | 30.11.2012 (B4)¹ |
Highlander II (Crack, 2. Level) | unbekannt | 119/1989 | 30.06.1989 | 30.05.2014 (B3)¹ |
Ikari Warriors | Elite Systems Ltd. | 118/1988 | 30.06.1988 | 31.05.2013 (B8)¹ |
Infernal Runner | Loriciels Fevrier | 114/1987 | 26.06.1987 | 31.05.2012 (B11)¹ |
Jackal | Ariolasoft | 140/1988 | 30.07.1988 | 28.06.2013 (B16)¹ |
Jailbreak | Konami | 205/1987 | 31.10.1987 | 28.09.2012 (B4)¹ |
Joe Blade | Players | 82/1988 | 30.04.1988 | 28.03.2013 (B11)¹ |
Judge Dredd | A.E.H. | 100/1988 | 31.05.1988 | ? |
Kohl-Diktator | unbekannt | 61/1989 | 31.03.1989 | 28.02.2014 (B2)¹ |
Legionnaire | Kingsoft | 223/1987 | 28.11.1987 | 31.10.2012 (B11)¹ |
Mandroid | CRL Group PLC | 100/1988 | 31.05.1988 | 30.04.2013 (B5)¹ |
Mission Monday | unbekannt | 119/1989 | 30.06.1989 | 30.05.2014 (B3)¹ |
Mountie Mick's Deathride | Ariolasoft | 20/1988 | 30.01.1988 | 31.12.2012 (B9)¹ |
Paratrooper | unbekannt | 162/1985 | 31.08.1985 | 30.07.2010 (113)¹ |
Peep Show 2 | unbekannt | 63/1988 | 31.03.1988 | 28.02.2013 (B6)¹ |
Platoon | Ocean Software | 100/1988 | 31.05.1988 | 30.04.2013 (B5)¹ |
Police Cadet | Artworx | 223/1987 | 28.11.1987 | 31.10.2012 (B11)¹ |
Porno (Almue) | unbekannt | 100/1988 | 31.05.1988 | 30.04.2013 (B5)¹ |
Predator | Activision Deutschland GmbH | 100/1988 | 31.05.1988 | 30.04.2013 (B5)¹ |
Protector II | Ariolasoft | 41/1987 | 28.02.1987 | 31.01.2012 (17)¹ |
R.A.F. | unbekannt | 61/1989 | 31.03.1989 | 28.02.2014 (B2)¹ |
Raid over Moscow | Access-Micro-Händler | 162/1985 | 31.08.1985 | 30.07.2010 (113)¹ |
Raid on Bungeling Bay | Ariolasoft | 41/1987 | 28.02.1987 | 31.01.2012 (17)¹ |
Rambo: First Blood Part II | Ocean Software | 115/1986 | 28.06.1986 | 31.05.2011 (83)¹ |
Renegade | Imagine Software Ltd. | 40/1988 | 27.02.1988 | 31.01.2013 (B4)¹ |
River Raid | Activision | 238/1984 | 19.12.1984 | 31.01.2003 (21) |
S.D.I. | Mindscope | 177/1987 | 23.09.1987 | 31.08.2012 (B9)¹ |
S.W.A.T. | Mastertronic Inc. | 205/1987 | 31.10.1987 | 28.09.2012 (B4)¹ |
Seafox/Seawolf | Ariola-Eurodisc | 162/1985 | 31.08.1985 | 30.07.2010 (113)¹ |
Sex Cartoons | Pure Byte | 205/1987 | 31.10.1987 | 28.09.2012 (B4)¹ |
Sex Games | Landi Soft | 97/1987 | 26.05.1987 | 27.04.2012 (B6)¹ |
Sex Show Eight | unbekannt | 119/1989 | 30.06.1989 | 30.05.2014 (B3)¹ |
Shockway Rider | FTL Gargoyle Games | 223/1987 | 28.11.1987 | 31.10.2012 (B11)¹ |
Skyfox | Ariola-Eurodisc | 8/1986 | 14.01.1986 | 31.12.2010 (200)¹ |
Soldier | Rainbow Arts | 118/1988 | 30.06.1988 | 31.05.2013 (B8)¹ |
Soldier One | unbekannt | 97/1987 | 26.05.1987 | 27.04.2012 (B6)¹ |
Space Invasion | Elite | 118/1988 | 30.06.1988 | 30.11.2006 (225) |
Speed Racer | T + T Chris Warling | 238/1984 | 19.12.1984 | 27.11.2009 (180)¹ |
Stalag I | Rabbit-Software | 162/1985 | 31.08.1985 | 30.07.2010 (113)¹ |
Star Soldier | D.S Compware | 177/1987 | 23.09.1987 | 31.08.2012 (B9)¹ |
Stroker | unbekannt | 97/1987 | 26.05.1987 | 27.04.2012 (B6)¹ |
Super Dia Show | DCS & CTP | 63/1988 | 31.03.1988 | 28.02.2013 (B6)¹ |
Swedish Erotica | unbekannt | 97/1987 | 26.05.1987 | 27.04.2012 (B6)¹ |
Tank Attack | B. Cotton Supersoft | 162/1985 | 31.08.1985 | 30.07.2010 (113)¹ |
Target (Target Renegade) | Imagine Software Ltd. | 140/1988 | 30.07.1988 | 28.06.2013 (B16)¹ |
Teacherbusters | unbekannt | 41/1987 | 28.02.1987 | 31.01.2012 (17)¹ |
Techno Cop | Ariola Soft GmbH | 206/1989 | 31.10.1989 | 30.09.2014 (B6)¹ |
Terror | Flora Soft | 187/1987 | 07.10.1987 | 28.09.2012 (B4)¹ |
The Porno Show I + II | unbekannt | 152/1986 | 19.08.1987 | 31.07.2012 (B4)¹ |
Theatre Europe | PSS-Software | 181/1986 | 30.09.1986 | 31.08.2011 (131)¹ |
Top Gun | Ocean Software | 118/1988 | 30.06.1988 | 31.05.2013 (B8)¹ |
Tough Guyz | Henry Disign Product | 82/1989 | 29.04.1989 | 31.03.2014 (B13)¹ |
War Play | unbekannt | 82/1989 | 29.04.1989 | 31.03.2014 (B13)¹ |
West Bank | Gremlin Graphics Software Ltd. | 41/1991 | 28.02.1991 | 28.02.2014 (B2)² |
Who Dares Wins | Alligata | 136/1987 | 28.07.1987 | 29.06.2012 (B8)¹ |
Who Dares Wins II | Alligata | 136/1987 | 28.07.1987 | 29.06.2012 (B8)¹ |
Anmerkungen:
- ¹ - Listenstreichung gemäß § 18 Absatz 7 JuSchG
- ² - Listenstreichung gemäß § 24 Absatz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 5 Nummer 2 JuSchG
Bekanntmachungen über jugendgefährdende Trägermedien sind erst ab April 2012 online einsehbar, daher sind die Angaben früherer Bundesanzeiger nicht geprüft.
Weblinks
Wikipedia: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien |
- Bundesanzeiger
- Indizierung von Computerspielen - sinnvoll oder nicht? bei Heise.de
- Blog-Dauerbrenner: Indizierung von Computerspielen bei spielrecht.de
- Liste der Indizierten Spiele in Deutschland bei winboard.org
- Jugendschutz vor 30 Jahren: Als C64-Spiele auf den Index kamen bei focus.de
- Die Infoseite über Zensuren in Games bzw. Wiki über indizierte Spiele, mit aktuell gehaltenen Listen über aktuell indizierte Spiele und Listenstreichungen