R.A.F.
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R.A.F. ist ein in Deutschland indiziertes Computerspiel aus dem Jahre 1986, das auf dem C64 erschien.
Es handelt sich um eine linksextreme Wirtschaftssimulation. In dem Spiel wird die Benutzung von Gewalt für politische Ziele propagiert. Anschläge auf Personen und Institutionen werden als Lösungsweg dargestellt, hinzu kommt die Nazi-Charakterisierung des Staates. Der Spieler wird in die Rolle des Gründers einer Terroristenorganisation versetzt, die der RAF (Rote Armee Fraktion) ähnelt.
Zunächst kann man sich per Baukastensystem einen Namen der eigenen Terroristenorganisation zusammenlegen. Hauptaufgabe ist es, die terroristischen Aktionen der Gruppe zu organisieren. Man hat die Möglichkeit, Waffen zu kaufen und Mitglieder zu rekrutieren. Als Geldbeschaffungsmethode kann beispielsweise ein Bankraub ausgeführt werden. Das Hauptziel ist, bekannte Politiker und andere Prominente zu erschießen. Anschlagsziele sind bekannte deutsche und internationale Persönlichkeiten der 1980er Jahre. Sie wohnen in verschiedenen Städten und haben jeweils eine unterschiedliche Anzahl an Bodyguards. Um eine allzu schnelle Zerschlagung der Organisation zu vermeiden, können zum Beispiel Entscheidungsträger bestochen oder die Wohnung häufig gewechselt werden. Der Unterschlupf kann außerdem mit Bundeswehrnetzen getarnt werden, was aufgrund der negativen Auswirkungen aber als Gag gedacht ist. Nach einigen Attentaten kommt es in der Regel zu einer Beförderung. Diese ermöglicht, mehr Leute auf einmal anzuheuern und somit an verschiedenen Orten gleichzeitig zu agieren. Wie bei Wirtschaftssimulationen üblich, muss man ständig auf einen positiven Kontostand achten.
Trotz der Indizierung am 31. März 1989 war dieses Spiel wie auch andere indizierte C64-Spiele relativ weit verbreitet. Da die Indizierung nur das Bewerben des Spiels sowie den Verkauf an Minderjährige verbietet, war sie quasi ohne Effekt. Denn R.A.F. war ohnehin keine kommerzielle Software, sondern ein Homebrew, und verbreitete sich ausschließlich über "Diskettentauscher".
Ende Februar 2014 erlosch die Indizierung wegen Ablauf der 25-jährigen Frist. Eine Neuindizierung wurde nicht beantragt.