Raubkopie
Raubkopie, oder zu C64-Zeiten auch oft Schwarzkopie, ist die Bezeichnung für die illegale Kopie eines Computerprogramms. In den 1980er Jahren war zudem auch der Begriff Piratenkopie (vom englischen Begriff pirated copy wörtlich übersetzt) verbreitet. Da die Verbreitung von Computerprogrammen durch nationale und internationale Gesetze geschützt sind, auch wenn sie nicht kopiergeschützt sind, ist der Vertrieb und die Lizenzierung dem Urheber, Produzent oder dem Verlag vorbehalten. Durch Raubkopien von C64-Software entstand im Lauf der Jahre immenser wirtschaftlicher Schaden. Summen können nicht genannt werden, da diesbezügliche Hochrechnungen meist von unrealistischen Annahmen ausgehen.
Mittlerweile wird der Begriff der Raubkopie auf jede Form von digitalen Daten angewendet, auch bei Video- oder Musikdateien.
Einen Programmierer, der einen Kopierschutz aus geschützter Software entfernt oder umgeht, nennt man Cracker.
Weiterhin gibt es auch Ausnahmen: Programme die in der Regel weitergegeben werden dürfen sind als Public Domain (kurz: PD), Open Source (quelloffene Software, oft auf Basis der GPL), Free- (kostenlose oder freie Software) oder Shareware (eingeschränkte Software bzw. Softwareteilversion) bzw. Demos gekennzeichnet. Ob Software kostenlos weiter kopiert werden darf, steht in der Regel in den dazugehörigen Lizenzbedingungen, die oftmals als Textdatei beigefügt sind.
Definition einer Raubkopie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Unterschied zur Sicherungskopie besteht darin, dass diese für den Gebrauch durch den rechtmäßigen Inhaber der Original-Software gedacht ist. Der Besitz und die Verwendung der Raubkopie dagegen ist illegal. Rechtlich gesehen ist eine Sicherungskopie eine „Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch von Werken" und somit nach § 53 des Urheberrechtsgesetzes grundsätzlich zulässig. Dabei dürfen jedoch keine technischen Kopierschutzmaßnahmen umgangen werden. Eine Ausnahme besteht, wenn man durch den Kopierschutz in irgendeiner Form an der zweckmäßigen Nutzung des Programms behindert wird. Außerdem darf man einen Kopierschutz gemäß § 69a Abs. 5 UrhG umgehen, wenn man aus nachvollziehbaren Gründen auf eine Sicherungskopie angewiesen ist. Paradox ist hierbei, dass im Gesetzestext von der Umgehung "eines wirksamen Kopierschutzes" die Rede ist, was Spielraum zur Definition lässt. Zudem stellt sich die Frage, wie man einen wirklichen wirksamen Kopierschutz überhaupt umgehen sollte. Die Praxis zeigte bisher aber, dass deutsche Gerichte nahezu jeden Softwarekopierschutz zumindest juristisch als wirksam betrachten. Außerdem darf grundsätzlich nur eine angemessene Zahl von Sicherungskopien erstellt werden, auch wenn das Medium gar nicht geschützt ist. Eine höhere Anzahl gilt automatisch als illegale Kopie.
Zusammenfassend kann man also sagen: Wenn bei Originalsoftware eine Kopie nicht für den eigenen, privaten Gebrauch erstellt wird oder eine größere Anzahl an Kopien erstellt wird, dann handelt es sich definitionsgemäß um eine Raubkopie. Das Umgehen oder aushebeln einer Kopierschutzvorrichtung ist bei Computerprogrammen (im Gegensatz zu Videofilmen) nicht grundsätzlich verboten. Das Erstellen einer Sicherungskopie von einem Computerprogramm darf in Deutschland nicht vertraglich ausgeschlossen werden.
Der korrekte Terminus
Die Begriff "Raubkopie" war in der Vergangenheit schon des öfteren Gegenstand von Diskussionen. Einerseits wird argumentiert, die Verwendung des Wortes "Raub" sei absolut unzutreffend, da nach geltendem Recht kein "Raub" begangen wurde, sondern eine Urheberrechtsverletzung. Dagegen gehalten wird, dass es jedermann klar sei, dass "Raubkopie" eine andere etymologische Bedeutung als "Raub" hat. Der Begriff als Ganzes ist mittlerweile etabliert und wird im allgemeinen Sprachgebrauch sowie in den Medien deutlich häufiger genutzt, als die Bezeichnung "urheberrechtsverletzende Kopie" oder dergleichen.
Raubkopien während der C64-Ära[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Erste Kopierprogramme wie FCopy ermöglichten es, ganze Diskettenseiten zu kopieren. Dies ging zudem um einiges schneller als mit der LOAD/SAVE/VERIFY-Methode, die ohnehin nur für einzelne Programme geeignet war. Bänder (engl. tapes) für die Datasette ließen sich sogar mit qualitativ höherwertigen Kassettenrekordern kopieren.
Nach damaligem Recht, in den 1980er Jahren, war das Duplizieren auf Leerdisketten grundsätzlich gestattet, auch das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen stellte noch kein Problem dar. Zur Raubkopie wurde das Ganze erst, wenn der Datenträger unberechtigt weitergegeben wurde.
Das geschah tagtäglich in Kinderzimmern, Freizeitheimen und auf Schulhöfen. Die Disketten wurden meist einfach ausgeliehen und nach dem Kopieren zurückgegeben, wer vorsichtiger war, ließ sich Leerdisketten mitgeben und kopierte selber. Auf diese Art von Urheberrechtsverletzung hatte sich der Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth spezialisiert, er recherchierte gezielt nach jugendlichen "Diskettentauschern".
In dieser Zeit entstanden auch dutzende Crackergruppen. Einige davon haben bis heute Bestand.
Die Preise für qualitative Datenträger beliefen sich gegen Ende der 1980er Jahre auf etwa 1 DM Stückpreis pro Diskette. Darauf fanden je nach Programmgröße mehrere Spiele Platz, und das pro Seite. Natürlich wurde nicht nur im privaten Bereich unter Freunden und Verwandten "getauscht", es gab auch regelrechte "Software-Piraterie", im kleinen wie im großen Stil, die darauf ausgelegt war Geld einzunehmen. Natürlich wurden auch Anwendungsprogramme illegal weitergegeben, doch nicht annähernd im selben Ausmaß. Die Firma Data Becker engagierte in den 1980er Jahren unter anderem Detektive im Kampf gegen Raubkopierer.
Raubkopien nach der C64-Ära[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Nach der Commodore-Ära wurden vor allem PC-Spiele kopiert und weitergegeben. Kurzfristig stellte die Einführung der CD-ROM einen wirksamen Kopierschutz dar, bis CD-Brenner für jedermann erschwinglich wurden. Mit der Ausbreitung des Internets verlagerte sich die Raubkopiererszene in wenigen Jahren nahezu komplett dorthin. Auf verschiedenen Wegen, wie sogenannten Warez-Seiten, Downloadlinks zu sogenannten ftp-Pubs oder über Onlinetauschbörsen, das Internet ließ die Verfügbarkeit von Raubkopien und kinderleicht selbst installierbaren Cracks noch einmal kräftig aufleben. Die Kopierschutzmaßnahmen haben sich weiterentwickelt und nutzen auch das Internet selbst zur Onlineregistrierung und Spielfreigabe, doch all dies waren nur kurzzeitige Erfolge über die Cracker.
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wikipedia: Raubkopie |
- Portal zum Urheberrecht in der digitalen Welt
- Das Internet-Debakel – eine andere Sichtweise
- Videoaufzeichnung der Diskussion: Remixkultur – wem gehört das Wissen?
- SPIEGEL-Buch "Nerd Attack": Woher die C64-Raubkopien wirklich kamen
- Videomitschnitt auf YouTube Raubkopierer- und Crackerreportage vom 20.08.1986 (u. a. mit Auftritt der Crackergroup Dynamic Duo )